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Wer bezahlt wofür ?

Es gibt verschiedene Arten, wie die von einer Psychologin oder einem Psychologen erbrachten Leistungen erstattet werden können. Die Erstattung hängt von der Art der erbrachten Leistung ab.

Zögern Sie nicht, mit Ihrer Psychologin, ihrem Psychologen von Anfang an die Frage nach Honorar und Erstattung der Leistungen zu besprechen!

Sie kann von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden, sofern sie von einem Arzt angeordnet und von einer auf Psychotherapie spezialisierten Fachperson durchgeführt wird. Psychologische Psychotherapie ist eine Behandlung in Situationen, die von psychischen Störungen bzw. Erkrankungen und psychischer Not geprägt sind.

Um mehr zu erfahren betreffend Abrechnung der Leistungen können Sie mit Ihrem Psychologen-Psychotherapeuten von Anfang an auch die Frage nach den Kosten und den Bedingungen für die Erstattung einer Psychotherapie besprechen.

Die Leistungen der psychologischen Bestandsaufnahme, Beratung und Begleitung können von einigen Zusatzversicherungen teilweise erstattet werden. Da die Bedingungen je nach Vertrag mit den Zusatzversicherungen sehr unterschiedlich sein können, ist es wichtig, dass Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung erkundigen.

Die Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie werden auf ärztliche Anordnung hin erbracht und von der Grundversicherung der Krankenkasse sowie durch die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung vergütet.
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